Mit der EU-Verordnung 2021/2117 hat die EU die Kennzeichnungspflichten für Wein grundlegend verändert. Seit dem 8. Dezember 2023 müssen alle in der EU vermarkteten Weine zusätzliche Pflichtangaben bereitstellen — Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis.
Was genau ist neu?
Die Verordnung ergänzt die LMIV (EU 1169/2011) um wein-spezifische Pflichten.
Pflichtangaben
- Nährwertdeklaration (Energiewert + Big 7)
- Zutatenverzeichnis inkl. Allergenen
- Allergene wie Sulfite hervorgehoben
Etikett oder QR-Code?
Direkt aufs Etikett müssen nur Energiewert und Allergene. Der Rest darf auf eine elektronische Pflichtseite — frei von Marketing, Tracking und Cookies.
Wer haftet?
Der Lebensmittelunternehmer. Bußgelder bis 100.000 € nach §§ 59, 60 LFGB.
Fazit
Tools wie Herzlabel liefern pro Wein eine saubere Pflichtseite plus Markenfläche.



